Förderkreis der Kreisvolkshochschule Kaiserslautern

Der Förderkreis wurde 1997 gegründet, um die Arbeit der Kreisvolkshochschule Kaiserslautern und damit auch die Weiterbildung der Bevölkerung zu fördern

Studienfahrten 2024

Der Förderkreis der Kreisvolkshochschule führt im ersten Halbjahr 2024 folgende Studienfahrten durch:

  • 06. Juli 2024

    Auf vielfachen Wunsch auch 2024:
    Genussreise in die Vogesen
    Vogesenrundfahrt und Hochgebirgsgarten

  • 18. Juli 2024 (Donnerstag)

    Nibelungenfestspiele 2024 in Worms „DER DIPLOMAT“
    (Anmeldeschluss: 10.06.24)

  • 02. August2024

    Besuch der ESA (Europäische Weltraumorganisation Satellitenkontrollzentrum und EUMETSAT – Wetterdaten für die Welt) alles in Darmstadt!!!

    Termin bereits ausgebucht, da nur 20 Personen erlaubt sind. Ersatztermin folgt im Oktober 2024!

  • 31. August 2024

    Luxemburg – Stadt der Kontraste – und beim „Großherzog Henry dehemm!“
    Stadtbesichtigung in Luxemburg und Besuch des Großherzöglichen Palais

  • 11. September 2024

    13:00 Uhr Betriebsbesichtigung AMAZON – wie kommt meine Bestellung zu mir?

  • 14. September 2024

    Glaskunst und Naturparadiese im Elsass und in Lothringen

  • 21. September 2024

    Das Fürstliche Gartenfest auf Schloss Wolfsgarten unter dem Motto

    „URBAN GARDENING“

  • 19. Oktober 2024

    Wandern und Wein in der herbstlich bunten Rebenlandschaft in der Südpfalz
    und deutsch-französischer Grenzgang

  • 4. Dezember 2024

    Besuch im Landtag Rheinland Pfalz, Gespräche mit Abgeordneten, Mittagessen und Abschluss auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt

Die Studienfahrten (Tagesfahrten 2024)

Stornobedingungen:

Liebe Mitglieder, liebe Reisefreunde, sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns sehr, dass unsere Tagesfahrten (Studienfahrten)  – auch nach der Pandemie - einen so großen Anklang finden.

Allerdings kommt es vor, dass angemeldete Teilnehmer*innen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht an einer Fahrt teilnehmen können/wollen und ihre Buchung stornieren.

Dies ist für unseren Verein eine Herausforderung und mit viel Arbeit und Kosten verbunden: Busse, Führungen etc. müssen kurzfristig abgesagt werden, Essen storniert usw. usw. Gerade in der Zeit nach der Pandemie müssen Busunternehmen, Restaurants, Gästeführer eine sichere Einkommensquelle haben. Dafür sollten wir Verständnis zeigen.

Sämtliche Leistungsträger fordern  von uns im Fall von Absagen (zu Recht) Stornogebühren, so dass wir nicht umhin kommen, diese Stornogebühren an die Reiseteilnehmer*innen weiterzugeben.  Durch kurzfristige Stornierungen wird in vielen Fällen außerdem verhindert, dass andere Interessent*innen an einer Fahrt teilnehmen können.

Wenn Sie stornieren, können Sie die nachstehende Variante 1 wählen, bzw. gelten die unter Ziffer 2 aufgeführten Stornobedingungen.

Mit Ihrer Anmeldung zu einer Studienfahrt akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen.

  1. Sie nennen eine Ersatzperson, mit der Sie den Reisepreis verrechnen. Hier entstehen Ihnen keine Kosten.
  1. Stornobedingungen - Fristen:
  2. bis 30 Tage vor Reisebeginn:                                                               keine Kosten
  3. vom 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn:                                                50 % des Reisepreises
  4. vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
  5. vom 14. Tag bis 07. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
  6. ab dem 6. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises