Förderkreis der Kreisvolkshochschule Kaiserslautern

Der Förderkreis wurde 1997 gegründet, um die Arbeit der Kreisvolkshochschule Kaiserslautern und damit auch die Weiterbildung der Bevölkerung zu fördern

Studienfahrten 2025

Der Förderkreis der Kreisvolkshochschule führt im ersten Halbjahr 2025 folgende Studienfahrten durch:

  • 11.04.25

    Spargelgenuss in der Kurpfalz und die ehemalige kurpfälzische Residenzstadt Heidelberg

  • 06.05.25

    Das Europäische Parlament in Straßburg Gespräch mit Christine Schneider, MDP und die „Grande Ile“ zum Genießen

  • 07.06.25

    VERDUN Symbol des Ersten Weltkrieges und eindrucksvolle Bischofsstadt an der Maas und Abendessen in einem Landgasthof

  • 28.06.25

    Genussreise in die Vogesen Vogesenrundfahrt und Hochgebirgsgarten „Jardin d’Altitude du Haut Chitelet“

  • 17.07.25

    Die Nibelungenfestspiele 2025: Uraufführung „See aus Asche“

  • 25.07.25

    ESA – Europäische Weltraumorganisation und EUMETSAT – Wetterdaten für die Welt aus Darmstadt und Einkehrschwung in Herxheim

  • 08.08.25

    „Son & Lumiére“ in Nancy Ein Sommerabend auf dem Place Stanislas

  • 30.08.25

    Lust auf Mosel? Ab nach Cochem!

  • 06.09.25

    Jugendstil in Wiesbaden und Museum Reinhard Ernst „mre“

  • 20.09.25

    Luxemburg, die Luxemburger Schweiz und Luxemburger Savoir-vivre

  • 11.10.25

    Kofferpacken in Hagenau und auf den Spuren einer großen Liebe in Sessenheim

  • 06.12.25

    Weihnachtliches Baden-Baden und „Last Chrismas-shopping“ in Roppenheim

Die Studienfahrten (Tagesfahrten 2025)

Stornobedingungen:

Liebe Mitglieder, liebe Reisefreunde, sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns sehr, dass unsere Tagesfahrten (Studienfahrten)  – auch nach der Pandemie - einen so großen Anklang finden.

Allerdings kommt es vor, dass angemeldete Teilnehmer*innen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht an einer Fahrt teilnehmen können/wollen und ihre Buchung stornieren.

Dies ist für unseren Verein eine Herausforderung und mit viel Arbeit und Kosten verbunden: Busse, Führungen etc. müssen kurzfristig abgesagt werden, Essen storniert usw. usw. Gerade in der Zeit nach der Pandemie müssen Busunternehmen, Restaurants, Gästeführer eine sichere Einkommensquelle haben. Dafür sollten wir Verständnis zeigen.

Sämtliche Leistungsträger fordern  von uns im Fall von Absagen (zu Recht) Stornogebühren, so dass wir nicht umhin kommen, diese Stornogebühren an die Reiseteilnehmer*innen weiterzugeben.  Durch kurzfristige Stornierungen wird in vielen Fällen außerdem verhindert, dass andere Interessent*innen an einer Fahrt teilnehmen können.

Wenn Sie stornieren, können Sie die nachstehende Variante 1 wählen, bzw. gelten die unter Ziffer 2 aufgeführten Stornobedingungen.

Mit Ihrer Anmeldung zu einer Studienfahrt akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen.

  1. Sie nennen eine Ersatzperson, mit der Sie den Reisepreis verrechnen. Hier entstehen Ihnen keine Kosten.
  1. Stornobedingungen - Fristen:
  2. bis 30 Tage vor Reisebeginn:                                                               keine Kosten
  3. vom 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn:                                                50 % des Reisepreises
  4. vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
  5. vom 14. Tag bis 07. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
  6. ab dem 6. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises