Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Angebote von Pauschalreisen unter den vorgenannten Bezeichnungen und werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma PRO-Touristik GmbH – nachstehend „PRO-T“ abgekürzt – zu Stande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Vertragsschluss des Reisevertrages
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
Mit der Buchung bietet der Kunde PRO-T den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 3 Werktage gebunden.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch PRO-T zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt PRO-T eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.
Bei Buchungen, die über den Internetauftritt von Pro-T erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde PRO-T den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von PRO-T beim Kunden zu Stande.
PRO-T weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes gemäß vorstehender Ziffern 1.2 oder 1.3 abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Bezahlung
Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, maximal 256,- € pro Person zur Zahlung fällig, zuzügl. der gebuchten Karten für Oper, Musical usw. Die Restzahlung (inkl. evtl. EZ-Zuschläge) wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5. genannten Grund abgesagt werden kann.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PRO-T unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert PRO-T den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann PRO-T, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
PRO-T hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Flugreisen mit Linien- und Charterflug Bus- und Bahnreisen
bis 60 Tage vor R.-Antritt 20% bis 45 Tage vor R-Antritt 20%
vom 59.-45. Tag vor Reiseantritt 25% vom 44.-22. Tag vor R.-Antritt 30%
vom 44.-31. Tag vor Reiseantritt 30% vom 21.-15. Tag vor R.-Antritt 50%
vom 30.-15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14.-7. Tag vor R.-Antritt 75%
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt ab dem 6. Tag vor Reiseantritt
und bei Nichtantritt der Reise 90% und bei Nichtantritt der Reise 90%
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall wird dringend empfohlen, soweit solche Versicherungen im Reisepreis nicht beinhaltet sind. Bei Tagesfahrten ist grundsätzlich keine Reiserücktrittskostenversicherung einge-schlossen!
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PRO-T nachzuweisen, dass die-sem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
PRO-T behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PRO-T nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist PRO-T verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
PRO-T kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch PRO-T muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein
PRO-T hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Bu-chungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen
PRO-T ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Ein Rücktritt von PRO-T später als 3 (drei) Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn PRO-T in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch PRO-T dieser gegenüber geltend zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Obliegenheiten des Kunden
Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertre-tung von PRO-T (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von PRO-T nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen PRO-T anzuerkennen.
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde/Reisende den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften
(§ 51e BGB) kündigen.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von PRO-T für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeige-führt wird oder
soweit PRO-T für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Überein-kommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
PRO-T haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis¬tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von PRO-T sind. PRO-T haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PRO-T ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von PRO-T aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendi-gung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber PRO-T unter der nachfol-gend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
PRO-T informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist PRO-T verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Flugge-sellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald PRO-T weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesell-schaft, wird PRO-T den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von PRO-T oder direkt über http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von PRO-T einzusehen.
Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und PRO-T die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können PRO-T ausschließlich an deren Sitz verklagen.
Für Klagen von PRO-T gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PRO-T vereinbart.
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© Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2009 – 2015/16
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Veranstalter Registergericht: AG Ludwigshafen HRB 53231
PALATINA Kunst & Kultur Alte Landstr. 7, 67374 Hanhofen/Speyer
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Geschäftsführerin: Mathilde Nuber Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.palatina-reisen.de